Änderung der Vereinssatzung
"Was lange währt ...", so könnte man diesen Beitrag wohl durchaus beginnen.
Mit Stolz und großer Erleichterung können wir hiermit verlauten lassen, dass wir unsere seit 2011 angestrebte Satzungsänderung nun endlich umgesetzt haben. Das Amtsgericht Bonn hat uns dies mit Schreiben vom 27.02.2014 nunmehr bestätigt.
Nach §10 Abs. (6) der ursprünglichen Satzung war zur Beschlussfassung über die Änderung der Satzung die Anwesenheit von zwei Dritteln der Vereinsmitglieder bei der Mitgliederversammlung erforderlich. Dies konnte bei der ordentlichen Mitgliederversammlung im März 2012 nicht erreicht werden.
Vor diesem Hintergrund wurde mit der Absicht der Umsetzung der Satzungsänderung ebenfalls auf Grundlage §10 Abs. (6) der ursprünglichen Satzung eine außerordentliche Mitgliederversammlung im Juni 2012 einberufen. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde die Satzung in der jetzigen Fassung einstimmig beschlossen. Mit Blick auf die beabsichtigte Änderung verschiedener Quoren war dafür die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich. Somit konnte die beschlossene Änderung erst nach Vorliegen der schriftlichen Zustimmung aller Mitglieder wirksam werden.
Dieser Umstand erwies sich als große Hürde - zumindest hinsichtlich der dafür notwendigen Zeit. Denn erst nach über einem Jahr lagen dem Vorstand die erforderlichen Zustimmungen vor.
Danach galt es noch abschließend einige Aspekte mit Anwalt, Notar und Amtsgericht zu klären. Letztendlich konnten jedoch alle Vorbehalte ausgeräumt werden.
Neben der Herabsetzung verschiedener Quoren - deren Notwendigkeit sich insbesondere im Rahmen des Abstimmungsprozesses mehr als bestätigt hat - wurden insbesondere die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft aktualisiert und neue Formen der Mitgliedschaft (Fördermitglied und Ehrenmitglied) eingeführt. Zudem wurden mit Blick auf die eingehenden Spendensummen offizielle Kassenprüfer als Funktionsträger im Verein etabliert.
An dieser Stelle bedanken wir uns bei allen Mitwirkenden sehr herzlich!
Die aktuelle Fassung der Satzung kann unter folgendem Link eingesehen werden:
http://www.support-german-troops.de/satzung.html