§ 1 Geltungsbereich und Gültigkeit
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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Vereins "Support German Troops e.V." – nachfolgend Verein genannt – gelten gegenüber allen Spenderinnen und Spendern für die Entgegennahme und Weiterleitung ihrer Spenden an das "Soldatenhilfswerk der Bundeswehr e.V.".
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Diese Vertragsbedingungen gelten für alle einmaligen und fortlaufenden Leistungen des Vereins im Rahmen der gesamten Geschäftstätigkeit und unabhängig von der vertragsrechtlichen Einordnung. Sie gelten mit der ersten Spendeneinreichung als angenommen.
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Diese AGB sowie alle Änderungen sind online im Internet auf den Seiten des Vereins unter http://www.support-german-troops.de verfügbar und gelten ausschließlich. Der Verein behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit, ohne weitere Mitteilung an die Spenderinnen und Spender und nach eigenem Ermessen zu ändern. Die Mitteilung von Änderungen auf den Internetseiten gilt als hinreichende Bekanntgabe.
§ 2 Leistungsumfang
- Der Verein ist als Netzwerk zur Förderung der Solidarität gegenüber deutschen Soldatinnen und Soldaten einschließlich deutscher Reservistinnen und Reservisten konzipiert. Er sammelt Spendengelder – im Sinne einer Mittelbeschaffungskörperschaft gemäß § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) – für das "Soldatenhilfswerk der Bundeswehr e.V." zur Förderung der Hilfe für in Einsätzen verwundeter deutsche Soldatinnen und Soldaten sowie für Hinterbliebene in Einsätzen gefallener deutscher Soldatinnen und Soldaten.
- Die Nutzung der in Abs. 1 benannten Dienstleistung sind kostenlos. Die Betriebskosten der Internetseite tragen die Mitglieder. Die Transaktionskosten für die Nutzung des PayPal Services bei der Spendeneinreichung werden vom Spendenbetrag abgezogen.
- Sollten sich Spenderinnen und Spender bei Abgabe ihrer Spenden für ein Spendengeschenk in Form von Aufklebern, Pins, Armbändern usw. entscheiden, so werden die dem Verein entstehenden Kosten für Herstellung oder Kauf sowie Versand der Waren vom Spendenbetrag abgezogen.
- Der verbleibende Erlös geht in vollem Umfang an das "Soldatenhilfswerk der Bundeswehr e.V.".
- Der Verein stellt sicher, dass die Spendengeschenke ordnungsgemäß verpackt sowie ausreichend frankiert werden.
§ 3 Datenschutz
- Die Daten der Spenderinnen und Spender werden nur für einen kurzen Zeitraum beim Verein aus Abrechnungs-, Sicherheits- und Recherchegründen gespeichert. Der Verein benutzt SSL-Verschlüsselungstechnik bei der Übermittlung von Daten.
- Die Daten werden ausschließlich zum Zweck der Übertragung der Spende sowie ggf. der Zusendung von Spendengeschenken verwendet. Weiterhin dürfen sie zur Behebung von technischen Mängeln verwendet werden. Sie werden nicht an Dritte weitergeleitet.
- Nach Beendigung der jeweiligen Transaktion werden die Daten gelöscht.
§ 4 Pflichten der Spenderinnen und Spender
- Mit der Nutzung unserer Dienstleistung
erklären sich die Spenderinnen und Spender bereit, wahrheitsgemäße,
genaue, aktuelle Angaben zur Person nach der Vorgabe des
Anmeldeformulars zu machen.
Falls bekannt wird, dass eine dieser Angaben unwahr, ungenau, überholt oder unvollständig sein sollte, behält sich der Verein das Recht vor, Spenden dieser Personen zurückzuweisen. - Die Spenderinnen und Spender sind bei der Nutzung der Dienstleistung und der Datenleitungen des Vereins für die Einhaltung der deutschen Rechtsvorschriften allein verantwortlich.
§ 5 Haftungsausschluss
- Der Verein betreibt seine Dienstleistung unter dem Gesichtspunkt größtmöglicher Sorgfalt und Zuverlässigkeit.
- Er übernimmt gemäß der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches grundsätzlich keine Haftung für Beschädigungen oder den Verlust der Spendengeschenke auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB). Der Versand der Spendengeschenke geschieht also auf Risiko des Spenders.
- Er übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind und die Dienste bzw. die gewünschten Verbindungen immer zugänglich sind. Dies gilt auch für Störungen, die im nationalen und internationalen öffentlichen Fernmeldenetz oder Internet auftreten.
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§ 6 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Bonn.
§ 7 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.
Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschließenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.
[1] Quelle: eRecht24.de - Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert.